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Braucht man für ein Terrassendach eine Baugenehmigung? Diese Frage wird häufig gestellt. Deshalb möchten wir die wichtigsten Fakten zum Thema bündig zusammenfassen.
Wer schon einmal ein größeres Bauvorhaben in die Wege geleitet hat, der weiß: In Deutschland geht (fast) nichts ohne Baugenehmigung. Schon so mancher Häuslebauer mag durch die schiere Menge der zu beachtenden Vorschriften, Regeln, Richtlinien zur Verzweiflung gebracht worden sein – der Gang durch die Ämter bleibt nun einmal nicht aus, wenn schlussendlich der Traum vom Eigenheim verwirklicht sein soll.
Aber wie liegt der Fall bei Terrassenüberdachungen? Sind auch diese kleineren Bauvorhaben genehmigungspflichtig? Oder brauche ich für ein Terrassendach keine Baugenehmigung?
Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung?
Generell kann diese Frage mit einem „Es kommt darauf an“ beantwortet werden: In einigen Bundesländern ist ein Wintergarten oder eine Terrassenüberdachung unter bestimmten, in den Landesbauordnungen festgelegten Bedingungen genehmigungsfrei. In NRW etwa gilt dies für Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m [BauO NRW 65 Abs. 1 Nr. 8 b]. Diese Genehmigungsfreiheit gilt nur für selbstständige Einzelvorhaben und ist natürlich kein Freibrief dafür, die sonstigen örtlichen planungsrechtlichen Vorschriften und Anforderungen einfach zu ignorieren. Besser fährt also, wer das Bauvorhaben im Vorfeld abklärt und, falls nötig, die Baugenehmigung für das neue Terrassendach vorab klärt.
Statik für Terrassenüberdachungen
Zum Bauantrag wird in der Regel eine statische Berechnung verlangt. Eine Terrassenüberdachung muss ausreichend stabil sein, um auch stärkerem Wind und anderen Witterungseinflüssen problemlos standhalten zu können. Generell ist es daher wichtig, die Konstruktion so zu dimensionieren, dass Größe, Gesamtgewicht, Tragfähigkeit und Belastbarkeit im richtigen Verhältnis zueinander stehen.
Natürlich liegt für unsere Terrassendächer eine entsprechende Statik vor. Gerne übersenden wir Ihnen gegen eine Schutzgebühr vorab die jeweils für Ihr Wunschprodukt vorliegende Statik – die Gebühr erstatten wir Ihnen beim Kauf der Überdachung.
Das Bauamt hilft weiter
Zuständig für die Baugenehmigung ist das örtliche Bauamt. Um sicherzugehen, dass Sie Ihr Bauvorhaben erfolgreich abschließen können, sollten Sie also vorab sicherstellen, ob Ihrem neuen Terrassendach hinsichtlich der jeweils geltenden Vorschriften etwas im Wege steht. Leider gibt es hier keine bundesweit einheitlichen Regelungen, so dass Sie sich nicht darauf verlassen können, wenn etwa bei einem Bekannten alles ohne behördliche Auflagen über die Bühne gebracht wurde. Schon gar nicht sollten Sie darauf vertrauen, „dass es schon niemand mitbekommt“ – spätestens wenn ein ‚aufmerksamer Nachbar‘ sich durch Ihre Terrassenüberdachung gestört fühlt, droht Ärger.
Terrassendach im Zweifel genehmigen lassen
Festzuhalten ist: Ein Terrassendach ist eine Ausbaumaßnahme an einem Gebäude im Sinne des Bauordnungsrechts – deshalb bleibt Ihnen der Gang zum Amt wohl nicht erspart. Es spielt auch keine Rolle, ob Sie ein Aluminium-Terrassendach oder ein aus Holz-Terrassendach planen. Wichtig sind Größe und Platzierung.
Sollten Sie eine erforderliche Baugenehmigung ignorieren oder einfach ohne behördliche Rücksprache drauflosbauen, drohen Bußgelder; ein ohne Genehmigung durchgeführtes, irreguläres Terrassendach muss dann zumindest nachgebessert, im schlimmsten Fall rückgängig gemacht bzw. komplett entfernt werden. Das wäre natürlich mit viel Ärger und Kosten verbunden. Also gilt: erst abklären, dann bauen!
Weitere Infos zur Bauordnung finden Sie hier.
Disclaimer: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass dieser Artikel als reines Informationsangebot keine Rechtsberatung ersetzen kann und will. Auch ändern sich Vorschriften regelmäßig, so dass Sie die aktuell für Ihren Wohnort gültigen Regeln vor Baubeginn Ihrer Terrassenüberdachung erfragen sollten. Alle Angaben ohne Gewähr.